Elektrogesetz
Elektrogesetz (ElektroG)
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Daher sind Verbraucher zur umweltverträglichen Entsorgung gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die von uns vertriebenen Produkte als Altgeräte zurückzugeben. Wir werden dann für die korrekte Wiederverwendung oder Entsorgung sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unsere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
3. Hinweis nach §§ 17 und 18 ElektroG
Nach §§ 17 und 18 des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektrogesetz) haben große Einzel- und Onlinehändler mit Laden- bzw. Versand-/Lagerflächen von mindestens 400 qm für Elektro- oder Elektronikgeräte ab 24. Juli 2016 bestimmte Rücknahme-, Registrierungs- und Hinweisverpflichtungen. Da wir weder über eine Einzelhandelsfläche noch über eine Lager- bzw. Versandfläche in dieser Größe verfügen, sind wir von diesen Anforderungen nicht betroffen.
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
EAR - Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Registrierungsnummer: DE17459637